Freizeitgartenordnung oder kurz FGO und weitere Regelungen
Die Freizeitgartenordnung, kurz FGO genannt, ist für jede Pächterin und jeden Pächter verbindlich. Sie wird von der Freizeitgartenkommission (FGK) erlassen. Jede Neupächterin und jeder Neupächter hat diese mit dem Pachtvertrag ausgehändigt bekommen. Die aktuelle Version findet ihr hier: FGO 2023
Die Freizeitgartenkommission hat noch weitere Weisungen und Reglemente erlassen.
Hier betreffend Kinderspielgeräten: Weisung zu Spielgeräten in Freizeitgärten
und hier betreffend Solaranlagen: Verbindliche Regelung zu Solaranlagen